Ablegereife bei Endlosgurten

Hebegurte sofort aus dem Verkehr ziehen bei:

  • Label nicht mehr lesbar, Label nicht mehr vorhanden

  • Einschnitte im Hebeband von mehr als 10 Prozent der Bandbreite

  • Bei Verformung des Hebegurtbandes infolge von starker Reibungswärme der sonstiger Hitzeeinwirkung

  • Beschädigung des Gurtbandes durch Säuren oder Laugen

  • Bei Beschädigung der tragenden Nähte

  • Einweghebebänder bzw. Wegwerfhebebänder nach DIN 60005 dürfen nur einmalig benutzt werden und müssen nach dem Einsatz zerschnitten werden bzw. aus dem Verkehr zu ziehen. Einweghebebänder erkennen Sie am orangefarbenen Label

  • Ablegereife Bänder dürfen auch nicht mit verminderter Tragkraft eingesetzt werden!

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